Kosten
Welche Kosten entstehen bei einem Erstgespräch?
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen maximal 190 EUR für eine mündliche Beratung (zzgl. einer evtl. anfallenden Post und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20 EUR) sowie maximal 250 EUR für ein schriftliches Gutachten. Ist der Beratene kein Verbraucher, werden die Kosten individuell ausgehandelt.
Wie berechnen sich die Kosten?
Die Vergütung von Rechtsanwälten bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind in Zivilsachen abhängig von dem jeweiligen Gegenstandswert. In Strafsachen ist die Vergütung abhängig von der Anzahl an Hauptverhandlungsterminen sowie des Verfahrensstadiums.
Wann bekomme ich Prozess-/Verfahrenskostenhilfe?
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beschreiben grundsätzlich das gleiche. Einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe haben alle Menschen, deren Vermögen nicht ausreicht, um einen Rechtsstreit zu führen. Dabei darf ein gewisser Grundfreibetrag nicht überschritten werden. Da die konkrete Berechnung von dem zuständigen Gericht vorgenommen wird, kann ich leider keine verbindliche Aussage treffen, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird oder nicht, sondern lediglich eine Prognose abgeben.
Wie kann ich Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beantragen?
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, welcher bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht zu stellen ist. Dem Antrag ist die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Beim Ausfüllen bin ich gerne behilflich.
Kontakt
Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme eine der hier dargestellten Formen:
