Mietrecht

Allgemein gesprochen behandelt das Mietrecht die Rechtsbeziehung, wenn der Vermieter dem Mieter einen Gegenstand gegen Entrichtung einer Miete überlässt. Das Mietrecht umfasst nicht nur das Recht der Wohn- oder Geschäftsraummiete, sondern auch allgemeine Mietverträge (z.B. über ein Auto). Wir unterstützen Sie, egal um welche Art von Miete es sich handelt und ob Sie als Mieter oder Vermieter betroffen sind.

Aktuelles aus dem Rechtsgebiet

Quelle: Alexander Limbach / Adobe Stock

AG Köln: Mietkaution muss inkl. Kursgewinne ausgezahlt werden

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Florian Lippke
Florian Lippke
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